Unterstützung mit einer Spende:
Ein Wahlkampf kostet Geld – für Veranstaltungen und digitale Kommunikation, jedoch auch für Wahlkampfmaterialien, die ansprechend sind und unsere Kampagne unterstützen. Mit jedem Euro wird unsere Botschaft sichtbarer.
Spendenkonto:
Kontoinhaber: SPD Landesverband Sachsen-Anhalt Ortsverein Magdeburg-Nord
IBAN: DE50 8105 3272 0030 5801 26
BIC: NOLADE21MDG
Verwendungszweck: „Spende, Dein Vor-, Nachname, Deine vollständige Adresse“
Unterstützung mit Deinen Kontakten:
Du kennst Menschen, die sich für Politik interessieren, in Vereinen aktiv sind oder Veranstaltungen organisieren? Der Magdeburger Norden ist sehr vielfältig und ich möchte jede Gelegenheit nutzen, mit den Menschen vor Ort ins Gespräch zu kommen. Stell den Kontakt her – ich komme gern vorbei.
Unterstützung mit Deiner Zeit:
Ob beim Flyer verteilen, Plakate hängen, bei Infoständen oder online – jede helfende Hand macht den Unterschied.
Hinweise zur Spendenrückerstattung:
Wer spendet, zahlt nur die Hälfte
Personen, die an eine Partei spenden, bekommen 50% der Spende bei der Steuererklärung erstattet – wenn die Spende geringer ist als 1.650 € (ledig) oder 3.300 € bei Verheirateten. Also: Wer 100 € spendet, zahlt nur 50 €.
Parteispenden sind Sonderausgaben
Steuerlich gesehen sind Parteispenden Sonderausgaben und können als solche beschränkt abgesetzt werden. Die steuerliche Abzugsfähigkeit von Parteispenden ist im Einkommensteuergesetz in § 34 g und § 10 b Abs. 2 geregelt.
Absetzbarkeit nach § 34 g EStG.
Bis zu einer Spendenhöhe je Kalenderjahr von 1.650 EUR für Ledige und 3.300 EUR für Verheiratete werden Parteispenden unabhängig vom individuellen Steuersatz mit einem Satz von 50% steuerlich begünstigt.
Absetzbarkeit nach § 10 b Abs. 2 EStG
Darüber hinaus gehende Beträge sind bis zu einer Höhe von noch einmal 1.650 EUR für Ledige und 3.300 EUR für Verheiratete zusätzlich steuerlich absetzbar. Der steuerliche Vorteil hängt dabei vom individuellen Steuersatz ab. Insgesamt kann ein/e Alleinstehende/r damit bis zu 3.300 Euro bei der Steuererklärung angeben, steuerlich gemeinsam veranlagte Ehepaare bis zu 6.600 Euro.
Kapitalgesellschaften
Parteispenden von Kapitalgesellschaften (=Juristische Personen) sind steuerlich nicht begünstigt. Spenden von Personengesellschaften sind im Rahmen der o.g. Höchstbeträge absetzbar, wenn die Spende namentlich durch einen Gesellschafter erfolgt.
Veröffentlichungspflichten
Zuwendungen eines Spenders, auch eines Unternehmens, die im Jahr 10.000 Euro übersteigen, werden mit Namen und Adresse des Spenders im Rechenschaftsbericht der Partei veröffentlicht. Spenden über 35.000 Euro müssen dem Präsidenten des Deutschen Bundestages gemeldet werden, der diese dann zeitnah veröffentlicht.

